ErwGr. 15

REG_2009_1069 · mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

Aufgrund der begrenzten Risiken aufgrund von Materialien, die als rohes Heimtierfutter auf Bauernhöfen verwendet oder an Endverbraucher durch Lebensmittelunternehmen vertrieben werden, sollten bestimmte Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit solchem rohen Heimtierfutter stehen, nicht unter diese Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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