ErwGr. 4

REG_2009_1097 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Dimethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Methamidophos, Methomyl, Omethoat, Oxydemeton-methyl, Procymidon, Thiodicarb und Vinclozolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

In ihrer Stellungnahme vom 15. September 2008 (3) zu Ethephon zog die Behörde den Schluss, dass bei den derzeitigen Rückstandshöchstgehalten für Ananas, Johannisbeeren/Ribisel, Trauben und Paprika ein Risiko besteht, dass die akute Referenzdosis (ARfD) für eine oder mehrere Verbrauchergruppen überschritten wird. Deshalb ist es angezeigt, die geltenden Rückstandshöchstgehalte für diese Kulturen zu senken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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