ErwGr. 13

REG_2009_1099 · über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Bisweilen können Tiere gefährlich für den Menschen sein, indem sie möglicherweise das Leben eines Menschen gefährden, schwerwiegende Verletzungen verursachen oder tödliche Krankheiten übertragen. Derartige Risiken werden normalerweise durch eine zweckmäßige Ruhigstellung der Tiere vermieden; jedoch kann es unter bestimmten Umständen erforderlich sein, gefährliche Tiere zu töten, damit diese Risiken beseitigt werden. Unter solchen Umständen kann die Tötung aufgrund der jeweiligen Notlage nicht immer unter idealen Tierschutzbedingungen erfolgen. Daher ist es nötig, in derartigen Fällen von der Verpflichtung der Betäubung oder unmittelbaren Tötung abzuweichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 13 REG_2009_1099 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 13 REG_2009_1099 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.