ErwGr. 3

REG_2009_1099 · über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung ist seit 1974 Gegenstand von Gemeinschaftsvorschriften und wurde durch die Richtlinie 93/119/EG wesentlich verstärkt. Allerdings wurden große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Richtlinie festgestellt; außerdem wurde auf erhebliche Bedenken im Hinblick auf den Tierschutz und auf Unterschiede hingewiesen, die wahrscheinlich den Wettbewerb zwischen den Unternehmern beeinträchtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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