ErwGr. 51

REG_2009_1099 · über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung

Moderne Geräte zur Betäubung und Ruhigstellung werden immer komplizierter und ausgereifter, weswegen besondere Fachkenntnisse und Analysen erforderlich sind. Daher sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass den zuständigen Behörden genügend Wissenschaftler zur Seite stehen, an die sich Beamte wenden können, wenn sie Betäubungsgeräte oder -verfahren bewerten müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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