Art. 2

REG_2009_1177 · zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

Die Richtlinie 2004/18/EG wird wie folgt geändert:
1.Artikel 7 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird der Betrag „133 000 EUR“ durch „125 000 EUR“ ersetzt; b) unter Buchstabe b wird der Betrag „206 000 EUR“ durch „193 000 EUR“ ersetzt; c) unter Buchstabe c wird der Betrag „5 150 000 EUR“ durch „4 845 000 EUR“ ersetzt.
2.Artikel 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird der Betrag „5 150 000 EUR“ durch „4 845 000 EUR“ ersetzt; b) unter Buchstabe b wird der Betrag „206 000 EUR“ durch „193 000 EUR“ ersetzt.
3.In Artikel 56 wird der Betrag „5 150 000 EUR“ durch „4 845 000 EUR“ ersetzt.
4.In Artikel 63 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird der Betrag „5 150 000 EUR“ durch „4 845 000 EUR“ ersetzt.
5.Artikel 67 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Unter Buchstabe a wird der Betrag „133 000 EUR“ durch „125 000 EUR“ ersetzt; b) unter Buchstabe b wird der Betrag „206 000 EUR“ durch „193 000 EUR“ ersetzt; c) unter Buchstabe c wird der Betrag „206 000 EUR“ durch „193 000 EUR“ ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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