Art. 3

REG_2009_1177 · zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert:
1.Unter Buchstabe a wird der Betrag „412 000 EUR“ durch „387 000 EUR“ ersetzt;
2.unter Buchstabe b wird der Betrag „5 150 000 EUR“ durch „4 845 000 EUR“ ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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