Art. 132

REG_2009_1186 · über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen

Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten unbeschadet
a)der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92,
b)der geltenden Bestimmungen über Bordverpflegung für Schiffe, Luftfahrzeuge und internationale Züge;
c)der in anderen Rechtsakten der Gemeinschaft enthaltenen Bestimmungen über Befreiungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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