ErwGr. 15

REG_2009_1217 · zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft

Um sich der Objektivität und der Zweckdienlichkeit der gesammelten Informationen zu vergewissern, sollte die Kommission in der Lage sein, alle notwendigen Auskünfte darüber zu erhalten, wie die mit der Auswahl der landwirtschaftlichen Betriebe beauftragten Gremien und die am gemeinschaftlichen Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen beteiligten Buchstellen ihre Aufgaben erfüllen; sie sollte ferner die Möglichkeit haben, falls sie es für notwendig erachtet, mit Unterstützung der in den Mitgliedstaaten zuständigen Stellen Sachverständige an Ort und Stelle zu entsenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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