ErwGr. 4

REG_2009_1217 · zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft

Die Angaben sollten aus landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die zweckmäßig und nach gemeinsamen Vorschriften besonders ausgewählt worden sind und auf nachprüfbaren Tatsachen beruhen; sie sollten sich auf technische, wirtschaftliche und soziale Verhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe beziehen, von Einzelbetrieben stammen, möglichst rasch verfügbar sein, von gleichen Begriffsbestimmungen ausgehen, nach einem gemeinsamen Schema mitgeteilt werden und der Kommission jederzeit und in allen Einzelheiten zur Verfügung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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