ErwGr. 5

REG_2009_1217 · zur Bildung eines Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der Europäischen Gemeinschaft

Diesen Erfordernissen kann nur durch ein gemeinschaftliches Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen Rechnung getragen werden (nachstehend „Informationsnetz“ genannt), das sich auf die landwirtschaftlichen Buchstellen in den einzelnen Mitgliedstaaten stützt und auf der freiwilligen, vertrauensvollen Mitarbeit der Beteiligten beruht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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Kann ich ErwGr. 5 REG_2009_1217 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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