ErwGr. 15

REG_2009_1221 · über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG

Das EMAS-Logo sollte für Organisationen ein attraktives Kommunikations- und Marketinginstrument sein, mit dem die Käufer und andere Interessenträger für EMAS sensibilisiert werden. Die Bestimmungen für die Verwendung des EMAS-Logos sollten durch die Verwendung eines einzigen Logos vereinfacht werden, und die bestehenden Beschränkungen sollten aufgehoben werden, außer denen, die sich auf das Produkt und seine Verpackung beziehen. Die Möglichkeit von Verwechslungen mit Umwelt-Produktkennzeichnungen sollte ausgeschlossen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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