über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG
REG_2009_1221 · 52 Artikel · 6 Anhänge · 32 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Zielsetzung
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Bestimmung der zuständigen Stelle
- Art. 4Vorbereitung der Registrierung
- Art. 5Registrierungsantrag
- Art. 6Verlängerung der EMAS-Registrierung
- Art. 7Ausnahmeregelung für kleine Organisationen
- Art. 8Wesentliche Änderungen
- Art. 9Interne Umweltbetriebsprüfung
- Art. 10Verwendung des EMAS-Logos
- Art. 11Benennung und Aufgaben der zuständigen Stellen
- Art. 12Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren
- Art. 13Registrierung von Organisationen
- Art. 14Verlängerung der EMAS-Registrierung
- Art. 15Aussetzung oder Streichung der Registrierung von Organisationen
- Art. 16Forum der zuständigen Stellen
- Art. 17Bewertung der zuständigen Stellen durch Fachkollegen
- Art. 18Aufgaben der Umweltgutachter
- Art. 19Häufigkeit der Begutachtungen
- Art. 20Anforderungen an Umweltgutachter
- Art. 21Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die als natürliche Personen eigenständig Begutachtungen und Validierungen durchführen
- Art. 22Zusätzliche Vorschriften für Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in Drittländern durchführen
- Art. 23Aufsicht über Umweltgutachter
- Art. 24Zusätzliche Vorschriften für die Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Akkreditierungs- oder Zulassungsmitgliedstaat durchführen
- Art. 25Bedingungen für die Begutachtung und Validierung
- Art. 26Begutachtung und Validierung von kleinen Organisationen
- Art. 27Bedingungen für Begutachtungen und Validierungen in Drittländern
- Art. 28Verfahren der Akkreditierung und Erteilung von Zulassungen
- Art. 29Aussetzung und Entzug der Akkreditierung oder Zulassung
- Art. 30Forum der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen
- Art. 31Bewertung der Akkreditierungs- und Zulassungsstellen durch Fachkollegen
- Art. 32Unterstützung der Organisationen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften
- Art. 33Werbeprogramm für EMAS
- Art. 34Information
- Art. 35Werbemaßnahmen
- Art. 36Förderung der Teilnahme von kleinen Organisationen
- Art. 37Clusterkonzept und schrittweises Vorgehen
- Art. 38EMAS und andere Strategien und Instrumente der Gemeinschaft
- Art. 39Gebühren
- Art. 40Nichteinhaltung von Vorschriften
- Art. 41Information und Berichterstattung an die Kommission
- Art. 42Information
- Art. 43Zusammenarbeit und Koordinierung
- Art. 44Einbindung von EMAS in andere Umweltstrategien und -instrumente der Gemeinschaft
- Art. 45Beziehungen zu anderen Umweltmanagementsystemen
- Art. 46Ausarbeitung von Referenzdokumenten und Anleitungen
- Art. 47Berichterstattung
- Art. 48Änderung der Anhänge
- Art. 49Ausschussverfahren
- Art. 50Überarbeitung
- Art. 51Aufhebung und Übergangsbestimmungen
- Art. 52Inkrafttreten
Anhänge
- Anhang IUMWELTPRÜFUNG
- Anhang IIAnforderungen an ein Umweltmanagementsystem und von EMAS-Teilnehmerorganisationen zu regelnde zusätzliche Fragen
- Anhang VEMAS-LOGO
- Anhang VIFÜR DIE REGISTRIERUNG ERFORDERLICHE ANGABEN
- Anhang VIIERKLÄRUNG DES UMWELTGUTACHTERS ZU DEN BEGUTACHTUNGS- UND VALIDIERUNGSTÄTIGKEITEN
- Anhang VIIIENTSPRECHUNGSTABELLE
Erwägungsgründe (32)
über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.