Die Umweltprüfung deckt folgende Bereiche ab:
1.
Erfassung der geltenden Umweltvorschriften Zusätzlich zur Aufstellung einer Liste der geltenden Rechtsvorschriften gibt die Organisation auch an, wie der Nachweis dafür erbracht werden kann, dass sie die verschiedenen Vorschriften einhält.
2.
Erfassung aller direkten und indirekten Umweltaspekte, die bedeutende Umweltauswirkungen haben und die gegebenenfalls qualitativ einzustufen und zu quantifizieren sind, und Erstellung eines Verzeichnisses der als bedeutend ausgewiesenen Aspekte.
Bei der Beurteilung der Bedeutung eines Umweltaspekts berücksichtigt die Organisation Folgendes: i) Umweltgefährdungspotenzial, ii) Anfälligkeit der lokalen, regionalen oder globalen Umwelt, iii) Ausmaß, Anzahl, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Aspekte oder der Auswirkungen, iv) Vorliegen einschlägiger Umweltvorschriften und deren Anforderungen, v) Bedeutung für die Interessenträger und die Mitarbeiter der Organisation. a) Direkte Umweltaspekte Direkte Umweltaspekte sind verbunden mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation selbst, die deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegen.
Alle Organisationen müssen die direkten Aspekte ihrer Betriebsabläufe prüfen.
Die direkten Umweltaspekte betreffen u. a. i) Rechtsvorschriften und zulässige Grenzwerte in Genehmigungen; ii) Emissionen in die Atmosphäre; iii) Ein- und Ableitungen in Gewässer; iv) Erzeugung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen; v) Nutzung und Kontaminierung von Böden; vi) Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie); vii) Nutzung von Zusätzen und Hilfsmitteln sowie Halbfertigprodukten; viii) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.); ix) Verkehr (in Bezug auf Waren und Dienstleistungen); x) Risiko von Umweltunfällen und Umweltauswirkungen, die sich aus Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben könnten; xi) Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. b) Indirekte Umweltaspekte Indirekte Umweltaspekte können das Ergebnis der Wechselbeziehung einer Organisation mit Dritten sein und in gewissem Maße von der Organisation, die die EMAS-Registrierung anstrebt, beeinflusst werden.
Für nichtindustrielle Organisationen wie Kommunalbehörden oder Finanzinstitute ist es wesentlich, dass sie auch die Umweltaspekte berücksichtigen, die mit ihrer eigentlichen Tätigkeit zusammenhängen.
Ein Verzeichnis, das sich auf die Umweltaspekte des Standorts und der Einrichtungen einer Organisation beschränkt, reicht nicht aus.
Die indirekten Umweltaspekte betreffen u. a. i) produktlebenszyklusbezogene Aspekte (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwendung/Entsorgung von Abfall); ii) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen; iii) neue Märkte; iv) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z.
B.
Transport- oder Gaststättengewerbe); v) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen; vi) Zusammensetzung des Produktangebots; vii) Umweltleistung und -verhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten.
Organisationen müssen nachweisen können, dass die bedeutenden Umweltaspekte im Zusammenhang mit ihren Beschaffungsverfahren ermittelt wurden und bedeutende Umweltauswirkungen, die sich aus diesen Aspekten ergeben, im Managementsystem berücksichtigt wurden.
Die Organisation sollte bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass die Lieferanten und alle im Auftrag der Organisation Handelnden bei der Ausführung ihres Auftrags der Umweltpolitik der Organisation genügen.
Bei diesen indirekten Umweltaspekten sollte die Organisation prüfen, inwiefern sie diese Aspekte beeinflussen kann und welche Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen getroffen werden können.
i)Umweltgefährdungspotenzial,
ii)Anfälligkeit der lokalen, regionalen oder globalen Umwelt,
iii) Ausmaß, Anzahl, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Aspekte oder der Auswirkungen,
iv)Vorliegen einschlägiger Umweltvorschriften und deren Anforderungen,
v)Bedeutung für die Interessenträger und die Mitarbeiter der Organisation.
a)Direkte Umweltaspekte Direkte Umweltaspekte sind verbunden mit Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation selbst, die deren direkter betrieblicher Kontrolle unterliegen.
Alle Organisationen müssen die direkten Aspekte ihrer Betriebsabläufe prüfen.
Die direkten Umweltaspekte betreffen u. a. i) Rechtsvorschriften und zulässige Grenzwerte in Genehmigungen; ii) Emissionen in die Atmosphäre; iii) Ein- und Ableitungen in Gewässer; iv) Erzeugung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen; v) Nutzung und Kontaminierung von Böden; vi) Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie); vii) Nutzung von Zusätzen und Hilfsmitteln sowie Halbfertigprodukten; viii) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.); ix) Verkehr (in Bezug auf Waren und Dienstleistungen); x) Risiko von Umweltunfällen und Umweltauswirkungen, die sich aus Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben könnten; xi) Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
i)Rechtsvorschriften und zulässige Grenzwerte in Genehmigungen;
ii)Emissionen in die Atmosphäre;
iii) Ein- und Ableitungen in Gewässer;
iv)Erzeugung, Recycling, Wiederverwendung, Transport und Entsorgung von festen und anderen Abfällen, insbesondere von gefährlichen Abfällen;
v)Nutzung und Kontaminierung von Böden;
vi)Nutzung von natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (einschließlich Energie);
vii) Nutzung von Zusätzen und Hilfsmitteln sowie Halbfertigprodukten;
viii) lokale Phänomene (Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Staub, ästhetische Beeinträchtigung usw.);
ix)Verkehr (in Bezug auf Waren und Dienstleistungen);
x)Risiko von Umweltunfällen und Umweltauswirkungen, die sich aus Vorfällen, Unfällen und potenziellen Notfallsituationen ergeben oder ergeben könnten;
xi)Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
b)Indirekte Umweltaspekte Indirekte Umweltaspekte können das Ergebnis der Wechselbeziehung einer Organisation mit Dritten sein und in gewissem Maße von der Organisation, die die EMAS-Registrierung anstrebt, beeinflusst werden.
Für nichtindustrielle Organisationen wie Kommunalbehörden oder Finanzinstitute ist es wesentlich, dass sie auch die Umweltaspekte berücksichtigen, die mit ihrer eigentlichen Tätigkeit zusammenhängen.
Ein Verzeichnis, das sich auf die Umweltaspekte des Standorts und der Einrichtungen einer Organisation beschränkt, reicht nicht aus.
Die indirekten Umweltaspekte betreffen u. a. i) produktlebenszyklusbezogene Aspekte (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwendung/Entsorgung von Abfall); ii) Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen; iii) neue Märkte; iv) Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z.
B.
Transport- oder Gaststättengewerbe); v) Verwaltungs- und Planungsentscheidungen; vi) Zusammensetzung des Produktangebots; vii) Umweltleistung und -verhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten.
Organisationen müssen nachweisen können, dass die bedeutenden Umweltaspekte im Zusammenhang mit ihren Beschaffungsverfahren ermittelt wurden und bedeutende Umweltauswirkungen, die sich aus diesen Aspekten ergeben, im Managementsystem berücksichtigt wurden.
Die Organisation sollte bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass die Lieferanten und alle im Auftrag der Organisation Handelnden bei der Ausführung ihres Auftrags der Umweltpolitik der Organisation genügen.
Bei diesen indirekten Umweltaspekten sollte die Organisation prüfen, inwiefern sie diese Aspekte beeinflussen kann und welche Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen getroffen werden können.
i)produktlebenszyklusbezogene Aspekte (Design, Entwicklung, Verpackung, Transport, Verwendung und Wiederverwendung/Entsorgung von Abfall);
ii)Kapitalinvestitionen, Kreditvergabe und Versicherungsdienstleistungen;
iii) neue Märkte;
iv)Auswahl und Zusammensetzung von Dienstleistungen (z.
B.
Transport- oder Gaststättengewerbe);
v)Verwaltungs- und Planungsentscheidungen;
vi)Zusammensetzung des Produktangebots;
vii) Umweltleistung und -verhalten von Auftragnehmern, Unterauftragnehmern und Lieferanten.
3.
Beschreibung der Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltauswirkungen Die Organisation muss Kriterien festlegen, anhand deren die Bedeutung der Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen beurteilt wird, um zu bestimmen, welche davon bedeutende Umweltauswirkungen haben.
Die von einer Organisation festgelegten Kriterien sollten den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften Rechnung tragen, umfassend und nachvollziehbar sein, unabhängig nachgeprüft werden können und veröffentlicht werden.
Bei der Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltaspekte einer Organisation kann u. a.
Folgendes berücksichtigt werden: a) Informationen über den Zustand der Umwelt, um festzustellen, welche Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation Umweltauswirkungen haben können; b) die vorhandenen Daten der Organisation über den Material- und Energieeinsatz, Ableitungen, Abfälle und Emissionen im Hinblick auf das damit verbundene Umweltrisiko; c) Standpunkte der interessierten Kreise; d) geregelte Umwelttätigkeiten der Organisation; e) Beschaffungstätigkeiten; f) Design, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kundendienst, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung der Produkte der Organisation; g) Tätigkeiten der Organisation mit den signifikantesten Umweltkosten und Umweltnutzen.
Bei der Beurteilung der Bedeutung der Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten geht die Organisation nicht nur von den normalen Betriebsbedingungen aus, sondern berücksichtigt auch die Bedingungen bei Aufnahme bzw.
Abschluss der Tätigkeiten sowie Notfallsituationen, mit denen realistischerweise gerechnet werden muss.
Berücksichtigt werden vergangene, laufende und geplante Tätigkeiten.
a)Informationen über den Zustand der Umwelt, um festzustellen, welche Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation Umweltauswirkungen haben können;
b)die vorhandenen Daten der Organisation über den Material- und Energieeinsatz, Ableitungen, Abfälle und Emissionen im Hinblick auf das damit verbundene Umweltrisiko;
c)Standpunkte der interessierten Kreise;
d)geregelte Umwelttätigkeiten der Organisation;
e)Beschaffungstätigkeiten;
f)Design, Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Kundendienst, Verwendung, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung der Produkte der Organisation;
g)Tätigkeiten der Organisation mit den signifikantesten Umweltkosten und Umweltnutzen.
4.
Prüfung aller angewandten Praktiken und laufenden Verfahren des Umweltmanagements
5.
Bewertung der Reaktionen auf frühere Vorfälle
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.