Art. 40 – Inkrafttreten und Anwendungsbeginn

REG_2009_1223 · über kosmetische Mittel

(1)Diese Verordnung tritt am [zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union] in Kraft.
(2)Sie gilt ab 11. Juli 2013 mit Ausnahme von: — Artikel 15 Absätze 1 und 2, die ab dem 1. Dezember 2010 gelten, sowie Artikel 14, 31 und 32, soweit dies für die Anwendung von Artikel 15 Absätze 1 und 2 erforderlich ist; und — Artikel 16 Absatz 3 Unterabsatz 2, der ab 11. Januar 2013 gilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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