ErwGr. 3

REG_2009_1233 · über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor

Der Finanzrahmen für die einzelnen Mitgliedstaaten wird anhand der Milcherzeugung von 2008/2009 im Rahmen der einzelstaatlichen Quoten berechnet. Die Mitgliedstaaten sollten diesen verfügbaren nationalen Betrag anhand von objektiven Kriterien und in nicht diskriminierender Weise aufteilen, wobei Marktstörungen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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