ErwGr. 6

REG_2009_1233 · über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor

Aus Haushaltsgründen wird die Gemeinschaft die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der finanziellen Unterstützung für die Milcherzeuger entstehen, nur dann finanzieren, wenn diese Zahlungen innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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