ErwGr. 7

REG_2009_1233 · über eine besondere Marktstützungsmaßnahme im Milchsektor

Aus Gründen der Transparenz sowie zur Überwachung und ordnungsgemäßen Verwaltung der nationalen Finanzrahmen sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die objektiven Kriterien, anhand deren die Verfahren für die Gewährung der Unterstützung festgelegt wurden, sowie die zur Vermeidung von Marktstörungen getroffenen Vorkehrungen mitteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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