Art. 2

REG_2009_218 · über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik Fischfang betreiben (Neufassung)

(1)Zu übermitteln ist die Fangmenge für jede der in Anhang I genannten Arten in jedem der in Anhang II aufgeführten und in Anhang III beschriebenen statistischen Fischereigebiete.
(2)Die Angaben für jedes Kalenderjahr sind innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres vorzulegen. Für Kombinationen von Fischarten und Fischereigebieten, für die im Bezugsjahr keine Fänge verzeichnet wurden, brauchen keine Angaben gemacht zu werden. Die Daten über weniger bedeutende Fischarten in einem Mitgliedstaat brauchen nicht einzeln übermittelt zu werden, sondern können zu einem Posten zusammengefasst werden, sofern die entsprechenden Erzeugnisse einen Gewichtsanteil von 10 % der Gesamtfänge in dem betreffenden Mitgliedstaat und Kalendermonat nicht überschreiten.
(3)Die Kommission kann die Listen der Arten und der statistischen Fischereigebiete, die Beschreibungen dieser Gebiete und den zulässigen Grad der Datenzusammenfassung ändern. Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 5 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 REG_2009_218 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 REG_2009_218 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.