ErwGr. 32

REG_2009_223 · über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften

Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen sollten die in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (16), der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates (17) und dem Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates (18) vorgesehenen Maßnahmen ersetzen. Die genannten Rechtsakte sollten daher aufgehoben werden. Die in der Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken — Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke (19) und der Entscheidung 2004/452/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können (20), vorgesehenen Durchführungsmaßnahmen sollten weiterhin gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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