über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften
REG_2009_223 · 29 Artikel · 33 Erwägungsgründe
- Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2Statistische Grundsätze
- Art. 3Definitionen
- Art. 4Das Europäische Statistische System
- Art. 5Nationale statistische Ämter und andere einzelstaatliche Stellen
- Art. 6Kommission (Eurostat)
- Art. 7Ausschuss für das Europäische Statistische System
- Art. 8Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
- Art. 9Zusammenarbeit mit dem ESZB
- Art. 10Internationale Zusammenarbeit
- Art. 11Verhaltenskodex für europäische Statistiken
- Art. 12Qualität der Statistik
- Art. 13Europäisches Statistisches Programm
- Art. 14Durchführung des Europäischen Statistischen Programms
- Art. 15Kooperationsnetze
- Art. 16Europäischer Ansatz für die Statistik
- Art. 17Jährliches Arbeitsprogramm
- Art. 18Verbreitungsmaßnahmen
- Art. 19Dateien zur öffentlichen Verwendung (public use files)
- Art. 20Schutz vertraulicher Daten
- Art. 21Übermittlung vertraulicher Daten
- Art. 22Schutz vertraulicher Daten bei der Kommission (Eurostat)
- Art. 23Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke
- Art. 24Zugang zu Verwaltungsunterlagen
- Art. 25Daten aus öffentlichen Quellen
- Art. 26Verstoß gegen die statistische Geheimhaltung
- Art. 27Ausschuss
- Art. 28Aufhebung
- Art. 29Inkrafttreten
Erwägungsgründe (33)
über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.