ErwGr. 9

REG_2009_246 · über die Anwendung des Artikels 81 Absatz 3 des Vertrages auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Seeschifffahrtsunternehmen (Konsortien)

Konsortien in der Linienschifffahrt sind eine spezielle und komplexe Form von „Joint-ventures“. Eine Vielzahl verschiedener Konsortialvereinbarungen werden unter ver-schiedenen Umständen angewandt. Der Anwendungsbereich, die Partner, die Tätigkeiten und Modalitäten der Konsortien werden von den Vertragsparteien häufig geändert. Die Kommission sollte daher die Zuständigkeit erhalten, von Zeit zu Zeit zu bestimmen, auf welche Konsortien die Gruppenfreistellung Anwendung finden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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