ErwGr. 1

REG_2009_258 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor

In Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission (2) sind die Bedingungen festgelegt, unter denen der Fettgehalt der Milch bei der endgültigen Berechnung der gelieferten Mengen berücksichtigt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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