ErwGr. 2

REG_2009_272 · zur Ergänzung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sieht außerdem vor, dass die Kommission detaillierte Maßnahmen für die Durchführung der im Anhang der Verordnung festgelegten und durch die allgemeinen Maßnahmen nach Artikel 4 Absatz 2 ergänzten gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt beschließt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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