Art. 1

REG_2009_296 · mit Durchführungsbestimmungen für die administrative Unterstützung bei der im Rahmen der Kontingentierungsregelung vorgenommenen Ausfuhr von bestimmtem Käse, dem bei der Einfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika eine besondere Behandlung zugute kommen kann

Für die einer Kontingentierungsregelung unterliegende Ausfuhr von „Swiss or Emmentaler cheese with eye formation“ der Tarifstellen 0406.90.44 bis 0406.90.48 des „Harmonised Tariff Schedule of the United States“ nach den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Puerto Rico und Hawaii) stellt die zuständige Behörde des Ausfuhrmitgliedstaats auf Antrag des Ausführers eine Bescheinigung aus, die dem in Anhang I enthaltenen Muster entspricht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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