ErwGr. 4

REG_2009_42 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor

Gemäß Artikel 103 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 findet Tabelle 10 aus dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 der Kommission (3) weiter Anwendung, soweit in einer Durchführungsverordnung zur Etikettierung und Aufmachung von Wein, die nach Artikel 63 der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 erlassen wird, nichts anderes vorgesehen ist. Der Hinweis sollte sich jedoch eigentlich auf Tabelle 9 im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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