Art. 73 – Ermittlung bestehender Grundfanggebiete

REG_2009_43 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2009)

Mitgliedstaaten, deren Schiffe im Zeitraum von 1987 bis 2007 an der Grundfischerei im SEAFO-Übereinkommensgebiet beteiligt waren, übermitteln der Kommission bis zum 1. April 2009 umfassende Karten bestehender Fanggebiete. Die Kommission leitet diese Karten unverzüglich an das SEAFO-Exekutivsekretariat weiter. Die Karten beruhen auf VMS-Daten und/oder anderen verfügbaren Georeferenzdaten und weisen die höchstmögliche räumliche und zeitliche Auflösung auf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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