zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2009)
REG_2009_43 · 97 Artikel · 13 Anhänge · 34 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Geltungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Fanggebiete
- Art. 5Zulässige Fangmengen und Aufteilung
- Art. 6Verbotene Arten
- Art. 7Besondere Aufteilungsvorschriften
- Art. 8Fischereiaufwandsbeschränkungen und damit verbundene Bestandsbewirtschaftungsvorschriften
- Art. 9Bedingungen für die Anlandung von Fängen und Beifängen
- Art. 10Unsortierte Anlandungen in den ICES-Gebieten IIIa, IV und VIId sowie den EG-Gewässern des ICES-Gebiets IIa
- Art. 11Zugangsbeschränkungen
- Art. 12Bestimmung der Maschenöffnung und Garnstärke
- Art. 13Vorübergehende technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen
- Art. 14Genehmigung
- Art. 15Verbotene Arten
- Art. 16Geografische Einschränkungen
- Art. 17Durchfahrt durch Gemeinschaftsgewässer
- Art. 18Bedingungen für die Anlandung von Fängen und Beifängen
- Art. 19Vorübergehende technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen
- Art. 20Fanggenehmigungen und begleitende Fangbedingungen
- Art. 21Färöer
- Art. 22Obligatorischer Besitz einer Fanggenehmigung
- Art. 23Antrag auf Erteilung einer Fanggenehmigung
- Art. 24Zahl der Fanggenehmigungen
- Art. 25Ungültigkeitserklärung
- Art. 26Pflichten des Besitzers der Fanggenehmigung
- Art. 27Sonderbestimmungen für das Departement Französisch-Guayana
- Art. 28Schonzeit bei der Fischerei auf Goldmakrelen mit Fischsammelgeräten (FAD)
- Art. 29Einrichtung von Fischereisperrgebieten zum Schutz empfindlicher Tiefseelebensräume
- Art. 30Mindestmaschenöffnung der in bestimmten örtlichen und saisonalen Grundschleppnetzfischereien im Mittelmeer eingesetzten Schleppnetze
- Art. 31Datenübermittlung
- Art. 32Fangmeldungen
- Art. 33Zusätzliche Kontrollmaßnahmen
- Art. 34Hafenstaatkontrolle
- Art. 35Bezeichnete Häfen
- Art. 36Anmeldung vor Anlaufen eines Hafens
- Art. 37Genehmigung zur Anlandung oder Umladung
- Art. 38Kontrollen
- Art. 39Kontrollberichte
- Art. 40Fangverbote und -beschränkungen
- Art. 41Verhaltensregeln für die Versuchsfischerei
- Art. 42Teilnahme an Versuchsfischerei
- Art. 43Melderegelungen
- Art. 44Begriffsbestimmung des Hols
- Art. 45Forschungsprogramme
- Art. 46Datenerhebungsprogramme
- Art. 47Markierungsprogramm
- Art. 48Wissenschaftliche Beobachter
- Art. 49Ankündigung beabsichtigter Krill-Fischerei in der Fangperiode 2009/2010
- Art. 50Vorsorgliche Fanggrenzen in der Krill-Fischerei für bestimmte Untergebiete
- Art. 51Meldung von Daten für die Krill-Fischerei
- Art. 52Vorübergehendes Verbot der Tiefseefischerei mit Kiemennetzen
- Art. 53Größtmögliche Reduzierung der unbeabsichtigten Tötung von Seevögeln
- Art. 54Einstellung aller Fischereien
- Art. 55Fangberechtigte Schiffe
- Art. 56Auflagen für fangberechtigte Schiffe
- Art. 57Nicht fangberechtigte Schiffe
- Art. 58Verbot von Umladungen auf See
- Art. 59Umladungen in Häfen
- Art. 60Schongebiete
- Art. 61Wiederaufnahme des Fischfangs in einem Schongebiet
- Art. 62Informationen über Zwischenfälle mit Seevögeln
- Art. 63Maßnahmen zur Risikominderung
- Art. 64Maßnahmen zum Schutz von Tiefseehaien
- Art. 65Sonderbestimmungen für Schwarzen Seehecht (Dissostichus eleginoides)
- Art. 66Sonderbestimmungen für die Rote Tiefseekrabbe (Chaceon spp.)
- Art. 67Sonderbestimmungen für Kaiserbarsch (Beryx spp.)
- Art. 68Sonderbestimmungen für Granatbarsch (Hoplostethus atlanticus)
- Art. 69Mitteilung von Schiffsbewegungen und Fängen
- Art. 70Wissenschaftliche Beobachtung und Datensammlung für Bestandsabschätzungen
- Art. 71Gesichtete Schiffe von Nichtvertragsparteien
- Art. 72Begriffsbestimmungen
- Art. 73Ermittlung bestehender Grundfanggebiete
- Art. 74Grundfischerei in neuen Grundfanggebieten
- Art. 75Prüfung der Grundfischerei in neuen und bestehenden Gebieten
- Art. 76Wissenschaftliche Beobachter
- Art. 77Treffen auf EMÖ
- Art. 78Verringerung des Beifangs von Seevögeln
- Art. 79Beschränkung der Fangkapazität von Schiffen, die tropischen Thunfisch fangen
- Art. 80Beschränkung der Fangkapazität von Schiffen, die Schwertfisch und Weißen Thun fangen
- Art. 81Pelagische Fischerei — Kapazitätsbeschränkung
- Art. 82Grundfischereien
- Art. 83Datensammlung und gemeinsame Datennutzung
- Art. 84Beschränkungen des Fischereiaufwands
- Art. 85Schongebiet für die FAD-Fischerei
- Art. 86Managementpläne für den Einsatz von FAD
- Art. 87Höchstanzahl der Schwertfisch fangenden Schiffe
- Art. 88Verringerung des Beifangs von Seevögeln
- Art. 89Festlegung eines Schongebiets/einer Schonzeit für die Schwertfisch-Fischerei im Mittelmeer
- Art. 90Mindestgrößen für Atlantischen Schwertfisch
- Art. 91Haie
- Art. 92Schonzeiten für Roten Thun
- Art. 93Fang von Rotem Thun im Rahmen der Freizeitfischerei und der Sportfischerei
- Art. 94Nordatlantik
- Art. 95Verbot des Fischfangs in den Hochseegebieten des Beringmeers
- Art. 96Datenübermittlung
- Art. 97Inkrafttreten
Anhänge
- Anhang IFANGBESCHRÄNKUNGEN FÜR GEMEINSCHAFTSSCHIFFE IN GEBIETEN MIT FANGBESCHRÄNKUNGEN UND FÜR DRITTLANDSCHIFFE IN EG-GEWÄSSERN, AUFGESCHLÜSSELT NACH ARTEN UND GEBIETEN (SOFERN NICHT ANDERS ANGEGEBEN IN TONNEN LEBENDGEWICHT)
- Anhang IASKAGERRAK, KATTEGAT, ICES-Gebiete I, II, III, IV, V, VI, VII, VIII, IX, X, XII und XIV, CECAF (EG-Gewässer) und Französisch-Guayana
- Anhang IBNORDOSTATLANTIK UND GRÖNLAND
- Anhang ICNORDWESTATLANTIK
- Anhang IDWEIT WANDERNDE FISCHE — Alle Gebiete
- Anhang IEANTARKTIS
- Anhang IFSÜDOSTATLANTIK
- Anhang IGSÜDLICHER BLAUFLOSSEN-THUN — Alle Gebiete
- Anhang IIDFANGMÖGLICHKEITEN UND FISCHEREIAUFWAND DER SCHIFFE, DIE IN DEN ICES-GEBIETEN IIIA UND IV SOWIE DEN EG-GEWÄSSERN DES ICES-GEBIETS IIA SANDAALFISCHEREI BETREIBEN
- Anhang XVERBOT GEZIELTER FISCHEREI IM CCAMLR-GEBIET
- Anhang XIBEIFANG- UND FANGGRENZEN FÜR NEUE UND VERSUCHSFISCHEREIEN IM CCAMLR-GEBIET 2008/09
- Anhang XIIMITTEILUNG DER ABSICHT, SICH AN DER BEFISCHUNG VON EUPHAUSIA SUPERBA ZU BETEILIGEN
- Anhang XVSchiffe, die im Nordatlantik illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischfang betreiben
Erwägungsgründe (34)
zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2009) ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.