ErwGr. 20

REG_2009_43 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2009)

Gewisse vorübergehende Bestimmungen über die Verwendung von Daten aus dem Schiffsüberwachungssystem (Vessel Monitoring System VMS) sollten beibehalten werden, um die Aufwandsteuerung effizienter und wirksamer zu beobachten, zu kontrollieren und zu überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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