ErwGr. 3

REG_2009_444 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten

Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 begründet die allgemeine Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken, die auf einem kontaktlosen Chip im Pass oder Reisedokument gespeichert werden. Testergebnisse haben allerdings ergeben, dass Ausnahmen von dieser Pflicht vorgesehen werden müssen. Pilotprojekte in einigen Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass die Qualität der Fingerabdrücke von Kindern unter 6 Jahren für einen Eins-zu-eins-Vergleich nicht ausreicht. Ferner ist eine Überprüfung während der gesamten Gültigkeitsdauer des Passes oder Reisedokuments schwierig, da sich die Fingerabdrücke von Kindern in diesem Alter stark verändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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