ErwGr. 4

REG_2009_444 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten

Die Harmonisierung der Ausnahmen von der allgemeinen Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ist von maßgeblicher Bedeutung für die Beibehaltung gemeinsamer Sicherheitsstandards und die Erleichterung der Grenzkontrollen. Aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Sicherheit sollten die Ausnahmen von der Fingerabdruckabgabepflicht für von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente nicht auf einzelstaatlicher Ebene geregelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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