Art. 7

REG_2009_487 · zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Luftverkehr

Vor Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs und vor dem Erlass der Verordnung nach Artikel 2 konsultiert die Kommission den in Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (6) genannten Beratenden Ausschuss für Kartell- und Monopolfragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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