ErwGr. 3

REG_2009_517 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangbeschränkungen für die Sandaalfischerei in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIa sowie IIa und IV

Die TAC für die ICES-Gebiete IIa und IV wird anhand der Rechenformel in Anhang IID Nummer 6 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 ermittelt. Nach dieser Rechenformel würde die TAC auf 435 000 Tonnen festgesetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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