ErwGr. 5

REG_2009_517 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangbeschränkungen für die Sandaalfischerei in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIIa sowie IIa und IV

Sandaal ist ein Nordseebestand, der mit Norwegen gemeinsam genutzt, gegenwärtig jedoch nicht gemeinsam bewirtschaftet wird. Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit den Konsultationen mit Norwegen, die gemäß der vereinbarten Niederschrift vom 10. Dezember 2008 über die Schlussfolgerungen der Fischereiberatungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen stattgefunden haben. Folglich sollte der Anteil der Gemeinschaft an dem Teil der TAC, der in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV gefangen werden darf, auf 90 % von 400 000 Tonnen festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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