ErwGr. 10

REG_2009_551 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge V und VI (Ausnahmeregelung für Tenside)

Gleichwohl wurde vom „Ausschuss für die Anpassung der Richtlinien über die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse bei Wasch- und Reinigungsmitteln an den technischen Fortschritt“ entschieden, die Ausnahmegenehmigung auf zehn Jahre zu befristen, um einen Anreiz zu geben für die Entwicklung von Tensiden mit gleichwertiger Leistung, die die Kriterien der vollständigen Bioabbaubarkeit erfüllen und damit keine Ausnahmegenehmigung erfordern würden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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