ErwGr. 11

REG_2009_551 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge V und VI (Ausnahmeregelung für Tenside)

In der Vergangenheit wurde Stoffen gemeinschaftsweit entweder eine EINECS- oder eine ELINCS-Nummer zugeteilt. Jedoch wurden etwa 700 Stoffe, die früher als Polymere identifiziert worden waren, mittlerweile aus dieser Kategorie gestrichen und erhielten als Nicht-Polymere so genannte NLP-Nummern (NLP: „No-longer-polymer“). Die EINECS-, ELINCS- und NLP-Nummern werden heute zusammenfassend als EG-Nummern bezeichnet und die diesbezüglichen Überschriften in den Tabellen der Anhänge V und VI sollten geändert werden, um sie an die neue Nomenklatur anzupassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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