Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

REG_2009_641 · zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen

(1)In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an externe Nassläufer-Umwälzpumpen und an Nassläufer-Umwälzpumpen, die in Produkte integriert sind, festgelegt.
(2)Diese Verordnung gilt nicht für a) Trinkwasserumwälzpumpen, ausgenommen die Informationsanforderungen von Anhang I Nummer 2 Punkt 4; b) in Produkte integrierte Umwälzpumpen, die bis 1. Januar 2020 als Ersatz für identische in Produkte integrierte Umwälzpumpen in Verkehr gebracht werden, die ihrerseits bis spätestens 1. August 2015 in Verkehr gebracht wurden. Auf dem Ersatzprodukt oder auf seiner Verpackung muss deutlich angegeben sein, für welches Produkt/welche Produkte es bestimmt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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