ErwGr. 4

REG_2009_662 · zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten über spezifische Fragen des auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts

Damit ein angemessener Rechtsrahmen zur Befriedigung bestimmter Bedürfnisse eines bestimmten Mitgliedstaats in seinen Beziehungen zu einem Drittstaat geschaffen werden kann, kann darüber hinaus auch offensichtlicher Bedarf am Abschluss neuer Abkommen mit Drittstaaten in Bereichen der Ziviljustiz, die unter Titel IV des Dritten Teils des Vertrags fallen, bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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