zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten über spezifische Fragen des auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts
REG_2009_662 · 40 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
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- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
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- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
- ErwGr. 24
- ErwGr. 25
- Art. 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Mitteilung an die Kommission
- Art. 4Prüfung durch die Kommission
- Art. 5Genehmigung zur Aufnahme der förmlichen Verhandlungen
- Art. 6Verweigerung der Genehmigung zur Aufnahme förmlicher Verhandlungen
- Art. 7Teilnahme der Kommission an den Verhandlungen
- Art. 8Genehmigung zum Abschluss des Abkommens
- Art. 9Verweigerung der Genehmigung zum Abschluss des Abkommens
- Art. 10Vertraulichkeit
- Art. 11Übermittlung von Informationen an die Mitgliedstaaten
- Art. 12Übergangsbestimmungen
- Art. 13Überprüfung
- Art. 14Ende der Geltungsdauer
- Art. 15Inkrafttreten
zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten über spezifische Fragen des auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.