ErwGr. 14

REG_2009_662 · zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten über spezifische Fragen des auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts

Falls erforderlich, sollte die Kommission im Rahmen der Genehmigung der Aufnahme förmlicher Verhandlungen die Möglichkeit haben, Verhandlungsleitlinien vorzuschlagen und die Aufnahme spezieller Bestimmungen in das geplante Abkommen zu verlangen. Die Kommission sollte in den verschiedenen Stadien der Verhandlungen umfassend informiert werden, soweit Fragen betroffen sind, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und sie sollte ermächtigt werden, als Beobachter an den Verhandlungen über diese Fragen teilzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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