ErwGr. 6

REG_2009_668 · zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Beurteilung und Zertifizierung von qualitätsbezogenen und nichtklinischen Daten zu von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen entwickelten Arzneimitteln für neuartige Therapien

Falls erforderlich, sollte es dem Ausschuss für neuartige Therapien möglich sein, zur Vervollständigung seiner Beurteilung die Räumlichkeiten, in denen das Arzneimittel für neuartige Therapien entwickelt wird, vor Ort in Augenschein zu nehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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