ErwGr. 9

REG_2009_723 · über den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ein Konsortium für eine europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC)

Die Forschungsinfrastrukturen sollten dabei helfen, die Spitzenstellung der Gemeinschaftsforschung und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Gemeinschaft auf Grundlage mittel- und langfristiger Prognosen durch effiziente Unterstützung der europäischen Forschungstätigkeiten zu sichern. Hierzu sollten sie nach den in ihrer Satzung verankerten Regeln tatsächlich sämtlichen europäischen Forschungskreisen offenstehen und zum Ziel haben, das Niveau der europäischen wissenschaftlichen Kapazitäten anzuheben und damit zum weiteren Ausbau des Europäischen Forschungsraums beizutragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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