Art. 39a – Kennzeichnung von Gefrierfisch

REG_2009_753 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Gefrierfisch von Arten, die im NEAFC-Übereinkommensbereich gefangen wurden, ist mit einem deutlich lesbaren Etikett oder Stempel zu kennzeichnen. Das Etikett oder der Stempel wird auf jedem Karton oder Block Gefrierfisch angebracht und enthält Angaben zu der Art, dem Produktionsdatum, dem ICES-Untergebiet und dem ICES-Bereich, in dem der Fisch gefangen wurde, und dem Namen des Schiffs, das den Fisch gefangen hat.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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