ErwGr. 6

REG_2009_753 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Der auf einer Tagung vom 9. bis 11. Februar 2009 in London von Vertretern der Europäischen Gemeinschaft, der Färöer, Grönlands, Islands, Norwegens und der Russischen Föderation vorgelegte Vorschlag über die Bewirtschaftung der Rotbarschbestände in der Irminger See und den angrenzendmen Gewässern im NEAFC-Übereinkommensbereich im Jahr 2009, über den die Vertragsparteien des Übereinkommens über die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) in der Folge Einvernehmen erzielt haben, sollte in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden. Da diese Vereinbarung für das gesamte Jahr 2009 gilt, sollten die Fangmöglichkeiten rückwirkend ab 1. Januar 2009 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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