ErwGr. 7

REG_2009_753 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände

Die Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland vom 25. November 2008 in Kopenhagen in Bezug auf den Anteil der Gemeinschaft am Rotbarschfang in den grönländischen Gewässern der ICES-Gebiete V und XIV sollten in Gemeinschaftsrecht umgesetzt werden. Da die mit Grönland getroffene Vereinbarung mit der NEAFC-Einigung über die Bewirtschaftung der Rotbarschbestände in der Irminger See und den angrenzenden Gewässern verknüpft ist, sollten die Maßnahmen zur Umsetzung der Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses EU/Grönland ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2009 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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