Anhang V – Obligatorische Angaben bei Einzelfuttermitteln nach Artikel 16 Absatz 1

REG_2009_767 · über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission

Einzelfuttermittel aus Obligatorische Angabe von
1.Grünfutter und Raufutter Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser
2.Getreidekörnern
3.Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Getreidekörnern Stärke, wenn > 20 % Rohprotein, wenn > 10 % Rohölen und -fetten, wenn > 5 % Rohfaser
4.Ölsaaten, Ölfrüchten
5.Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen von Ölsaaten, Ölfrüchten Rohprotein, wenn > 10 % Rohölen und -fetten, wenn > 5 % Rohfaser
6.Körnerleguminosen
7.Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Körnerleguminosen Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser
8.Knollen, Wurzeln
9.Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus Knollen und Wurzeln Stärke Rohfaser Salzsäureunlöslicher Asche, wenn > 3,5 % der Trockenmasse
10.Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus der zuckerrübenverarbeitenden Industrie Rohfaser, wenn > 15 % Gesamtzuckergehalt, berechnet als Saccharose Salzsäureunlöslicher Asche, wenn > 3,5 % der Trockenmasse
11.Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus der zuckerrohrverarbeitenden Industrie Rohfaser, wenn > 15 % Gesamtzuckergehalt, berechnet als Saccharose
12.Anderen Saaten und Früchten, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen, mit Ausnahme der unter den Nummern 2 bis 7 aufgeführten Erzeugnisse Rohprotein Rohfaser Rohölen und -fetten, wenn > 10 %
13.Anderen Saaten und Früchten, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen, mit Ausnahme der unter den Nummern 8 bis 11 aufgeführten Erzeugnisse Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser
14.Milcherzeugnissen und -nebenerzeugnissen Rohprotein Feuchtigkeit, wenn > 5 % Laktose, wenn > 10 %
15.Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen von Landtieren Rohprotein, wenn > 10 % Rohölen und -fetten, wenn > 5 % Feuchtigkeit, wenn > 8 %
16.Fischen, anderen Meerestieren, deren Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen Rohprotein, wenn > 10 % Rohölen und -fetten, wenn > 5 % Feuchtigkeit, wenn > 8 %
17.Mineralstoffen Calcium Natrium Phosphor Sonstigen relevanten Mineralstoffen
18.Verschiedenem Rohprotein, wenn > 10 % Rohfaser Rohölen und -fetten, wenn > 10 % Stärke, wenn > 30 % Gesamtzuckergehalt, berechnet als Saccharose, wenn > 10 % Salzsäureunlöslicher Asche, wenn > 3,5 % der Trockenmasse

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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