ErwGr. 13

REG_2009_767 · über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission

Damit die Vorschriften einheitlich angewandt werden, sollten Einzelfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel Futtermittelzusatzstoffe nicht oberhalb bestimmter Gehalte enthalten. Allerdings können hochkonzentrierte Futtermittel wie etwa mineralstoffhaltige Leckeimer zur direkten Verfütterung verwendet werden, wenn die Zusammensetzung dem besonderen Ernährungszweck im Hinblick auf den jeweiligen Verwendungszweck entspricht. Die Verwendungsbedingungen für derartige Futtermittel sollten in der Kennzeichnung angegeben werden, um sicherzustellen, dass die Regelungen über die Gehalte an Futtermittelzusatzstoffen in der täglichen Ration eingehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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