ErwGr. 15

REG_2009_767 · über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission

Es hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen der Richtlinie 93/74/EWG, durchgeführt durch die Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke (17), gut funktionieren. Das auf diese Weise erstellte Verzeichnis der Verwendungen von Futtermitteln sollte daher weiterhin gelten, und die vorliegende Verordnung sollte Bestimmungen über seine Aktualisierung enthalten. Insbesondere sollte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zur Wirksamkeit und Sicherheit solcher Futtermittel konsultiert werden, wenn es aufgrund wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse Grund zu der Annahme gibt, dass die Verwendung des betreffenden Futtermittels den besonderen Ernährungszweck nicht erfüllt oder sich nachteilig auf die Gesundheit von Tier oder Mensch oder auf die Umwelt oder den Tierschutz auswirken kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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