ErwGr. 20

REG_2009_767 · über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 79/373/EWG des Rates, 80/511/EWG der Kommission, 82/471/EWG des Rates, 83/228/EWG des Rates, 93/74/EWG des Rates, 93/113/EG des Rates und 96/25/EG des Rates und der Entscheidung 2004/217/EG der Kommission

Der geltende Grundsatz, nach dem nur bestimmte Futtermittelzusatzstoffe angegeben werden müssen, wenn sie in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln verwendet werden, hat sich bewährt. Allerdings bedarf die Kategorisierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 einer Aktualisierung und Modernisierung, unter anderem aufgrund der Tatsache, dass vor allem Heimtierbesitzer über die Angabe einiger Futtermittelzusatzstoffe verwirrt sein könnten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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