Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

REG_2009_80 · über einen Verhaltenskodex in Bezug auf Computerreservierungssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 des Rates

Diese Verordnung gilt für alle in der Gemeinschaft angebotenen oder genutzten Computerreservierungssysteme (CRS) für Luftverkehrsprodukte.
Ferner gilt diese Verordnung für Schienenverkehrsprodukte, die neben Luftverkehrsprodukten in die Hauptanzeige eines in der Gemeinschaft angebotenen oder genutzten CRS integriert sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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